Scheinübersicht

der Segelschule & Yachtcharter Überlingen

Jüngstensegelschein

Ist ein freiwilliger Verbandsführerschein für Jugendliche zwischen 7 und 11 Jahren, zum Führen von Segeljollen bis 12 qm in einem begrenzten Revier unter Aufsicht.
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Segelgrundschein

Ist ein freiwilliger Verbandsführerschein für das erste Kennenlernen des Segelsports. Mindestalter 12 Jahre.
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Bodenseeschifferpatent

Ist ein amtlicher Führerschein für Fahrzeuge über 12 qm Segelfläche und mehr als 6 PS Motorleistung, welcher von den Landratsämtern ausgestellt wird. Mindestalter Segeln 14 Jahre, Motor 18 Jahre. Zum Bodenseeschifferpatent erhalten Sie nach bestandener Prüfung zusätzlich per Umschreibung den Sportbootführerschein Binnen. Ein Antragsformular legt das Landratsamt dem Patent bei. Ferner wird die Motorpraxis für den Sportbootführerschein-See anerkannt.
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Sportbootführerschein-See

Ist vorgeschrieben für maschinengetriebene Fahrzeuge über 15 PS an der Küste und wird in Theorie und Praxis abgenommen. Er ist Voraussetzung für alle weiteren Befähigungsnachweise. Mindestalter 16 Jahre.
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Segelschein-Yacht vom VDS NEU

Der neue, vom VDS herausgegebene Segelschein-Yacht ist ein praxisorientierter Schein zum Führen von Yachten im Salzwasser oder zum Vertiefen Ihrer Kenntnisse im Yachtsegeln. Die 5 Tage Ausbildung ist in verschiedene Module unterteilt und vermittelt Ihnen Fachwissen mit den Schwerpunkten Seemannschaft, Manövrieren,  Trimm und Sicherheit an Bord.

Das Theoriemodul besteht aus Seemannschaft, Wetterkunde, Segelkunde und Schifffahrtsrecht.

Der klare Vorteil dieses Scheines ist, daß sowohl praktische Ausbildung als auch Prüfung hier am Bodensee erfolgen und somit die lange Anreise an das „Salzwasser“ gespart werden kann. Der Segelschein „Yacht“ wird von Charterunternehmen anerkannt.

Abschliessend mit Multiple Choice Prüfung
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SKS-Schein

Der Geltungsbereich für diesen Führerschein umfaßt alle Küstengewässer innerhalb des 12-Seemeilenbereichs., wobei, nach  Internationalem Recht keine amtlichen Segelscheine auf Meeresgewässern verlangt werden. Mit diesem Schein weisen Sie navigatorische Kenntnisse u. seglerische Fertigkeiten nach, die Sie während eines praktischen Erfahrungstörns an Bord einer Yacht im Küstenbereich erworben haben. Mindestalter 16 Jahre.

Die praktische Ausbildung und Prüfung muß auf Meeresgewässern erfolgen.
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SSS-Schein

Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein erwerben. Da es sich bei diesem Schein um qualitativ hochwertige Befähigungsnachweise handelt, sind gegebenenfalls vorher mit dem Sportbootführerschein-See Erfahrungen zu sammeln.

Küstengewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.

Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein-Verordung abgenommen.
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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)

(ab dem 01.10.2007 vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen, die über die entsprechende funktechnische Ausrüstung verfügen).

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits-oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des Internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkentnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse

  • des mobilen Seefunkdienstes
  • des GMDSS
  • des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW (GMDSS)- Anlage nachgewiesen werden.
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